Hier darf geangelt werden.

Auf den folgenden Seiten findet ihr Informationen zu den stehenden Gewässern des SFV-Vechta und der
Fischereivereinigung Kreis Vechta e.V.. Die Bedingungen und Vorschriften für die jeweiligen Gewässer sind 
dem Fischerei-Erlaubnisschein für das aktuelle Kalenderjahr zu entnehmen und einzuhalten.

Weiter stehen unseren Mitglieder auch folgende Fließgewässer zur Verfügung:

Der Dinklager Mühlenbach mit Zuflüssen.
Der Fladderkanal mit Zuflüssen bis ca. 1km vor Einmündung in die Lager Hase.
Der Harmer Mühlenbach mit Zuflüssen.
Die Aue von Südholte mit Zuflüssen bis zur Einmündung in den Dinklager Mühlenbach.
Die Lager Hase bis Wangerpohl beiderseits.
Der Bünner-Wehdeler Grenzkanal mit Zuflüssen bis zur Gemeinde Essen.
Der Moorbach mit sämtlichen Zuflüssen.
Der Bakumer Bach mit Schierenbach.
Der Baggersee an der B69 auf Höhe der Kreuzung Diepholzer Straße gehört nicht zu unseren Gewässern !
Dies ist Privatgelände das weder beangelt noch betreten werden darf !